GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Haftungsverzicht
Dies ist eine rechtsverbindliche Erklärung des Teilnehmers, der hiermit erklärt, 18 Jahre oder älter zu sein. Der Begriff „Unterzeichnender“ wird in dieser Vereinbarung so verwendet, dass er sich auf mehr als eine Person bezieht.
I. PROGRAMM
Der Teilnehmer möchte am folgenden Programm teilnehmen. Name des Programms: European Alpine Summer Academy (im Folgenden EAA) Juli 2023
II. VERZICHT
Der Unterzeichner ist sich voll und ganz bewusst, dass internationale Reisen mit bestimmten Gefahren und Risiken verbunden sind und hat dieses Dokument in voller Anerkennung und Anerkennung der Gefahren dieser Aktivitäten unterzeichnet, zu denen unter anderem körperliche Verletzungen gehören (minimal , ernst, katastrophal) und/oder Sachschaden. Der/die Unterzeichner verpflichtet sich daher, alle Verantwortungen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem EAA-Programm in Deutschland zu übernehmen. Als Gegenleistung für die Dienstleistungen, Einrichtungen und andere Unterstützung, die den Teilnehmern von der EAA (und ihren Verwaltungsräten, Mitarbeitern und Vertretern) zur Verfügung gestellt werden, habe ich zusammen mit allen meinen Rechtsnachfolgern, Erben, Begünstigten, Eltern/Erziehungsberechtigten und gesetzliche Vertreter stellen die EAA und ihre deutschen Institutionen von jeglicher Haftung, Ansprüchen und Klagen frei, die sich aus Verletzungen, Schäden oder Tod des Unterzeichners und aus Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Unterzeichners im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten ergeben können. Der Unterzeichnete versteht, dass diese Freistellung Haftung, Ansprüche und Klagen abdeckt, die ganz oder teilweise durch Handlungen oder Unterlassungen der EAA verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit, Fehler oder mangelnde Überwachung durch die EAA oder einen ihrer Mitarbeiter, Vertreter , oder Auftragnehmer.
III. KRANKENVERSICHERUNG UND PSYCHISCHE GESUNDHEITSBEDINGUNGEN
A. KRANKENVERSICHERUNG
Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten US-Versicherungen im Ausland nicht anerkannt werden. Der Student zahlt normalerweise für die medizinische Versorgung und füllt ein Antragsformular aus, das er zur Erstattung an das Heimatunternehmen zurücksendet. Es ist zwingend erforderlich, dass Studenten die Grenzen ihrer Deckung kennen und mindestens ein Antragsformular mit sich führen, das von den zuständigen medizinischen Personen im Ausland unterzeichnet werden muss, um die Erstattung zu erleichtern. Studenten möchten möglicherweise eine Notfallevakuierungs- und Rückführungsversicherung abschließen, bevor sie ihr Programm im Ausland beginnen. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, sich zu versichern, dass er/sie eine Kranken- und/oder Krankenhausversicherung hat, die in anderen Ländern gilt.
B. ZUGANG ZU PSYCHISCHER GESUNDHEITSBEHANDLUNG
Die EAA beschäftigt oder beschäftigt keine Fachkräfte für psychische Gesundheit im Ausland. Wenn ein Schüler emotionale oder andere persönliche Probleme hat, die möglicherweise eine medizinische oder psychische Behandlung erfordern, sollte der Studierende seinen derzeitigen Anbieter für psychische Gesundheit konsultieren vor der Teilnahme an EAA-Programmen, um den potenziellen Stress eines Auslandsstudiums zu besprechen. Der Student sollte wissen, dass psychische Behandlung und verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland möglicherweise nicht so leicht zugänglich sind wie in den Vereinigten Staaten. Die EAA fordert die Studierenden dringend auf, verschreibungspflichtige Medikamente, die sie voraussichtlich benötigen, mit nach Deutschland zu bringen.
IV. FOTOFREIGABE
Durch die Unterzeichnung dieses Formulars erteile ich hiermit die uneingeschränkte und unwiderrufliche Zustimmung, jederzeit, gegenwärtig oder zukünftig, jegliche Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Videoaufnahmen für kommerzielle und künstlerische Zwecke in jeglicher Werbung, Kommunikation, Veröffentlichung oder Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen im Zusammenhang mit der EAA, allein oder mit anderen Personen, Gegenständen oder Textmaterial, und entweder mit oder ohne Namensnennung.
V. VERHALTEN / VERHALTENSFREIGABE
Ich verstehe, dass ich als Studierender, der an einem EAA-Programm teilnimmt, meine Heimatinstitution vertrete und als Botschafter dieser Institution auftreten werde. Daher gelten für mich während meiner Teilnahme am EAA-Programm alle Verhaltensrichtlinien, die im Verhaltenskodex für Studenten meiner Heimatinstitution niedergelegt sind. Ich verstehe, dass die EAA Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass kein anstößiges, störendes oder potenziell gefährliches Verhalten auftritt. Dementsprechend behält sich die EAA das Recht vor, einen Studierenden aufgrund von beobachtetem Verhalten oder Verhalten, das Anlass zur Sorge um die Sicherheit und das Wohlergehen von Studierenden oder anderen gibt, aus dem Programm zu entlassen. Der Direktor und/oder Verwaltungsdirektor der EAA ist befugt, die endgültige Entscheidung über den Ausschluss eines Teilnehmers aus dem Programm zu treffen. Fehlverhalten umfasst Handlungen, die gegen die Schulordnung oder deutsches Recht verstoßen oder nach Ansicht von EAA-Beamten das Wohl des Schülers, anderer Personen oder des Programms gefährden. Es versteht sich, dass keine Rückerstattung von Studiengebühren, Gebühren oder Miete gewährt wird, wenn ein Student aus dem Programm entlassen wird. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die folgenden:
Übermäßige unbefugte Abwesenheit vom Unterricht und/oder anderen organisierten Programmaktivitäten
-
Die Anwendung von Drohungen oder körperlicher Gewalt
-
Verstoß gegen deutsche Gesetze
-
Verstoß gegen die Schul- oder Wohnordnung
-
Beschädigung oder Zerstörung von Schul-, Wohn- oder Studenteneigentum
-
Alkohol- oder Drogenmissbrauch
-
Rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten
Ich, der/die Unterzeichnende, habe diese Geschäfstbedingungen sorgfältig gelesen und ihren Inhalt vollständig verstanden. Ich bin mir bewusst, dass dies eine Haftungsfreistellung und ein Vertrag zwischen mir und der EAA ist und unterschreibe diesen freiwillig. Ich verstehe, akzeptiere und stimme den hier beschriebenen Geschäftsbedingungen.
Bei der EAA verstehen wir, dass die derzeitigen außergewöhnlichen Umstände, die Menschen weltweit teilen, die Fähigkeit des Einzelnen, zu reisen oder im Voraus getroffene Pläne auszuführen, beeinträchtigen können. Aus diesem Grund verpflichtet sich die EAA, mit allen Studierenden und ihren Heimatinstitutionen sowie mit den Teilnehmern der Weiterbildungskurse zusammenzuarbeiten, um allen die größtmögliche Flexibilität zu bieten und im Falle von Stornierungen eine größtmögliche Rückerstattung zu ermöglichen. Solange die aktuelle COVID-19-Pandemie einen Teil der Welt betrifft, gelten daher die folgenden neuen Stornierungsbedingungen.
Bei von der EAA abgesagten Programmen
-
Wenn außergewöhnliche Umstände die EAA dazu zwingen, ein Programm vor Beginn abzusagen, werden alle an die EAA gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. In den Fällen, in denen die Miete an die EAA gezahlt wurde, wird diese ebenfalls von der EAA zurückerstattet, abzüglich einer vom Wohnungseigentümer oder Wohnungsvermieter einbehaltenen nicht erstattungsfähigen Kaution. (Dies variiert je nach Art der Unterkunft und den Bedingungen der Vermietungsagentur. Sie können sich bei unserem Büro nach spezifischen Informationen zu nicht erstattungsfähigen Kautionen für Ihre Unterkunft erkundigen.) Studierende, die ihre Miete direkt an das Hotel/Apartment gezahlt haben oder Residenzvermieter, erhalten Unterstützung von IAA-Mitarbeitern, um ihre Rückerstattung von ihrem Hotel/Apartment oder ihrer Residenzvermietungsagentur zu erhalten.
-
Wenn ein Programm vor Ablauf seiner Laufzeit unterbrochen wird, wird der verbleibende Unterricht von der EAA durch Online-Klassen bereitgestellt. Nicht verbrauchte Kosten für Fahrten, Exkursionen, Tickets und Sonderveranstaltungen werden Studierenden/Teilnehmern erstattet. Je nach Zeitpunkt der Stornierung wird den Studierenden/Teilnehmern ein Teil der nicht verbrauchten Miete zwischen einem Viertel und zwei Drittel der Gesamtmiete erstattet.
Falls ein Student/Teilnehmer aufgrund von staatlichen Reisebeschränkungen nicht am Programm teilnehmen kann
Falls ein Studierender/Teilnehmer aufgrund behördlicher Reisebeschränkungen nicht an einem Programm teilnehmen kann, für das er eingeschrieben ist, erstattet EAA die Studiengebühren vollständig zurück, selbst wenn die EAA das Programm weiterhin anbietet. Je nach Zeitpunkt der Stornierung erfolgt eine Mietrückerstattung abzüglich eines eventuell von der Hotel-/Apartment- oder Wohnheimagentur einbehaltenen Betrags. (Dies variiert je nach Art der Unterkunft und den Bedingungen der Vermietungsagentur. Sie können sich bei unserem Büro nach spezifischen Informationen zu nicht erstattungsfähigen Kautionen für Ihre Unterkunft erkundigen.)
Falls ein Student/Teilnehmer beschließt, von einem Programm zurückzutreten, wenn keine staatlichen Reisebeschränkungen bestehen - Wenn ein Student/Teilnehmer seine Bewerbung zu einem Zeitpunkt zurückzieht, zu dem das EAA-Programm planmäßig durchgeführt wird und keine behördliche Reisebeschränkung zwischen dem Wohnsitzland des Studenten/Teilnehmers und Deutschland besteht, unabhängig davon, ob das Programm zu einem späteren Zeitpunkt storniert wird oder wenn Reisebeschränkungen NACH dem Rücktritt des Studenten/Teilnehmers auferlegt werden, gelten die hier aufgeführten Bedingungen und bleiben gültig.
Für Studierende/Teilnehmer, die sich vor Ablauf der Immatrikulationsfrist abmelden, gelten die folgenden Bedingungen, unabhängig davon, ob sie die erforderlichen Unterlagen und Gebühren bereits eingereicht haben: Die Bewerbung wird storniert und es werden keine weiteren Gebühren außer der Anmeldegebühr erhoben (alle anderen bereits gezahlte Gebühren werden erstattet).
Für einen Studierenden/Teilnehmer, der seine Immatrikulation abgeschlossen hat und der EAA seinen Rücktritt von einem EAA-Programm mitteilt, gelten folgende Bedingungen:
-
Nach Anmeldeschluss, jedoch mindestens drei Monate vor Beginn des Tageskurses in diesem Kurs (z. B. bei Unterrichtsbeginn am 1. Juli, dann am oder vor dem 1. April), hat der Student/Teilnehmer 100 % der Miete für den Kurs zu zahlen ihnen zugewiesene Unterkunft plus ein Drittel der Studiengebühren;
-
Zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor Unterrichtsbeginn (z. B. wenn der Unterricht am 1. Juli beginnt, dann zwischen dem 2. April und dem 1. Juni) zahlt der Student/Teilnehmer 100 % der Unterkunft plus zwei Drittel der Studiengebühren;
-
Weniger als 1 Monat vor Unterrichtsbeginn (z. B. wenn der Unterricht am 1. Juli beginnt, dann am oder nach dem 2. Juni) zahlt der Student/Teilnehmer 100 % der Unterkunft plus 100 % des Unterrichts und aller Kosten. (Der optionale Tieftauchkurs ist ebenfalls nicht erstattungsfähig.)
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.
Ich verstehe, akzeptiere und stimme den hier beschriebenen Geschäftsbedingungen zu.